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Herdebucheintrag für Hengste

Bedingungen für den Eintrag der Hengste ins Hengstbuch CHEVAL SUISSE

  1. Folgende Hengste können eingetragen werden:

    1. Gekört bei CHEVAL SUISSE

    2. Gekört und zuchtberechtigt im Herdebuch eines Warmblutzuchtverbandes (höchste Herdebuchkategorie)
      Diese Hengste müssen nicht mehr vorgestellt werden.
      Das Anmeldeformular bitte vollständig ausfüllen mit Angabe, wo die Hengste gekört sind.

  2. Der Antragsteller oder Eigentümer muss Mitglied von CHEVAL SUISSE sein. Ist der Antragsteller nicht Eigentümer des Hengstes, muss der Eigentümer das Antragsformular ebenfalls unterzeichnen oder eine Einverständniserklärung muss dazugelegt werden.

  3. Jedes Mitglied unterhält ein Züchterkonto, auf dem genügend Geld zur Verfügung steht, um die Gebühren abzubuchen.

  4. Die zuchtberechtigten Hengste werden auf unserer Homepage www.cheval-suisse.ch bekannt gegeben. Sobald die Homepage dazu eingerichtet ist, wird ein Hengstkatalog aufgeschaltet. Ich bitte Sie, bei einer Anmeldung auch Fotos per E-Mail zu senden.

  5. Tarife: Siehe Liste Gebührenordnung

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